Vereinssatzung
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§2 Zweck
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Person, Firma oder Körperschaft werden. Über den schriftlichen Antrag auf Annahme entscheidet der Vorstand.
§5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Tod
b) Ausschluss durch Vorstandsbeschluss
c) Austritt, welcher mind. 4 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich anzuzeigen ist.
§6 Mitgliedsbeiträge
Mit dem Eintritt in den Verein besteht die Beitragspflicht. Der Mindestbeitrag ist jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§7 Vorstand
§8 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt. Bei Bedarf können weitere Mitgliederversammlungen einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
Die Einladung erfolgt schriftlich oder per Email in Textform an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zwischen Versanddatum und Versammlungstermin.
§9 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Landkreis Limburg/Weilburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Grundschule Steeden zu verwenden hat.
§10 Inkrafttreten
Diese von der Mitgliederversammlung am 22.06.2026 beschlossene Fassung der Satzung tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.