Vereinssatzung

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Name des Vereins lautet:
    „Förderverein Sonnenschein der Schule am Sonnenhang Steeden e.V.“
  2. Der Sitz der Vereinigung ist Runkel.
  3. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Limburg eingetragen.
  4. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.

§2 Zweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Zurverfügungstellung von Mitteln für:
    1. die Beschaffung von zusätzlichem Spiel- und Lehrmaterial
    2. die Beschaffung von Spiel- und Sportgeräten
    3. die finanzielle Unterstützung von Kindern bei kulturellen Veranstaltungen, Ausstellungen, Ausflügen usw.
    4. die Betreuung von Schulkindern in der unterrichtsfreien Zeit und nach Schulende.
    5. Die Bereitstellung von Nachmittagsangeboten

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person, Firma oder Körperschaft werden. Über den schriftlichen Antrag auf Annahme entscheidet der Vorstand.

 

§5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

a) Tod

b) Ausschluss durch Vorstandsbeschluss

c) Austritt, welcher mind. 4 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich anzuzeigen ist.

§6 Mitgliedsbeiträge

Mit dem Eintritt in den Verein besteht die Beitragspflicht. Der Mindestbeitrag ist jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

§7 Vorstand

  1. 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, 1. Kassierer/in, 2. Kassierer/in, 1. Schriftführer/in, 2. Schriftführer/in vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Jede/r ist einzelvertretungsberechtigt.
  2. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre; der Vorstand bleibt jedoch im Amt, bis Nachfolger/innen gewählt sind
  3. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine pauschale Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten.
  4. Für die organisatorische Leitung des Fördervereins der Schule am Sonnenhang und der Betreuungsgruppen kann dem Vorstand eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD gezahlt werden. Näheres regelt ein gesonderter Vertrag.
  5. Der Vorstand kann zur Führung seiner laufenden Geschäfte Mitarbeiter/innen einstellen.

§8 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt. Bei Bedarf können weitere Mitgliederversammlungen einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

Die Einladung erfolgt schriftlich oder per Email in Textform an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zwischen Versanddatum und Versammlungstermin.

 

§9 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Landkreis Limburg/Weilburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Grundschule Steeden zu verwenden hat.

§10 Inkrafttreten

Diese von der Mitgliederversammlung am 22.06.2026 beschlossene Fassung der Satzung tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

 

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